Beitragsordnung
Beitragsordnung
- Der Vereinsbeitrag setzt sich zusammen aus a) dem, ggf. ermäßigten, Grundbeitrag b) dem/den Abteilungsbeitrag/-beiträgen sowie c) ggf. Abteilungszuschlägen. In den Fällen des § 4 Pkt. 2.5. und 2.6. fällt nur der ermäßigte Grundbeitrag an.
- Über die Beitragsarten und die Höhe der Grundbeiträge beschließt der Gesamtvorstand. Die Abteilungen beschließen über die Abteilungsbeiträge und -zuschläge.
2. Auf Antrag gibt es für folgende Gruppen ermäßigte Grundbeiträge:
2.1. Mitglieder in der Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausbildungsbeitrag)
2.2. Mitglieder im ‚freiwilligen Wehrdienst‘ oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) (Sozialbeitrag)
2.3. Mitglieder, die Arbeitslosengeld II beziehen (Sozialbeitrag)
2.4. Familienbeitrag, mit den Stufen I – IV (Der Familienbeitrag kann nur bei mindestens zwei Angehörigen (1 Erwachsener und 1 Kind, oder höchstens 2 Erwachsene und Kind/er) eingesetzt werden. Dies gilt auch für Lebensgemeinschaften mit Kind/ern. In jedem Fall muss die Postanschrift gleich sein und die Beitragszahlung, per erteilter Lastschrifterlaubnis, für den Familienbeitrag über ein Girokonto für den Familienbeitrag erfolgen)
Bedingung: Lastschriftverfahren über ein Girokonto für die ganze Familie.
F I: zwei Erwachsene und 1 Kind unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;
F II: zwei Erwachsene und 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;
F III: ein Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;
F IV: ein Erwachsener und 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;
2.5. Mitglieder die den Verein fördern möchten und nicht am aktiven Sportbetrieb teilnehmen (Vereinsförderbeitrag)
2.6. Es besteht auf besonderen Antrag die Möglichkeit einer vorübergehend ruhenden Mitgliedschaft, die ab 6 Monaten erteilt werden kann.
2.7. Es besteht auf besonderen Antrag mit Nachweis (z.B. Auslandsjahr, Auslandseinsatz) die Möglichkeit einer vorübergehend ausgesetzten Mitgliedschaft für maximal 12 Monate.
- Die Abteilungen können über ihre Abteilungsbeiträge entscheiden (Ausnahme siehe § 5 Pkt.2) und sind berechtigt zusätzliche Abteilungszuschläge zu beschließen. Diese können, per entsprechendem Beschluss, jeweils zum nächst folgenden Quartal geändert werden. Abteilungsbeiträge bedürfen vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den Gesamtvorstand; Zuschläge der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.
- Der Gesamtvorstand ist berechtigt für alle oder einzelne Abteilungen einen oder mehrere Mindestabteilungsbeiträge festzulegen.
- Die Abteilungen sind berechtigt Sonderbeiträge, Sonderaufnahmegebühren sowie pauschale Kursgebühren für Abteilungsangebote einzuführen. Diese bedürfen vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand.
- Die Abteilungen sind berechtigt, einzelne Mitglieder beitragsfrei zu stellen. Ein entsprechender Antrag muss, einschließlich der Begründung, dem geschäftsführenden Vorstand vorgelegt und von diesem genehmigt werden.
- Alle Beitragsermäßigungen sind schriftlich zu beantragen. Dem schriftlichen Antrag sind entsprechende Nachweise (Schul-, Arbeitsamt- und Studienbescheinigung etc.) beizufügen.
- Das Fortbestehen des Vorliegens der Voraussetzungen für den Ausbil-dungs- und Sozialbeitrag ist von den Mitgliedern unaufgefordert mindestens jährlich, bzw. Ausbildungszeit bezogen nachzuweisen. Andernfalls ist der nicht ermäßigte Grundbeitrag fällig.
- Ermäßigte Beiträge gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 01. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
Mitgliedsbeiträge
b) Einzelaufnahme Kinder/Jugendliche – EURO 10,00
c) Aufnahme 1 Erw. plus 1 Kind – EURO 15,00
d) Aufnahme von Ehepaaren u. Familien – EURO 20,00
5. Der Mindestbeitrag für eine Abteilung beträgt – EURO 6,00
6. Sonderregelungen der Abteilungen
- Badmintonabteilung
Abteilungsbeitrag (inkl. Ballgeld) – EURO 13,50 - Fußballabteilung
Aufnahmegebühr – EURO 15,00
Zuschuss Trikots Jugend (einmalig bei Aufnahme) – EURO 20,00
Abteilungsbeitrag Erwachsene – EURO 11,00
Abteilungsbeitrag Jugend – EURO 9,00 - Kanusportabteilung
Abteilungsbeitrag für Erwachsene – EURO 8,00
Abteilungsbeitrag für Kinder/Jugendliche – EURO 6,00
Zusätzliche Aufnahmegebühr für Erwachsene – EURO 20,00
Bootshausumlage für Erwachsene Jahresbeitrag – EURO 60,00
Bootshausumlage für Erwachsene mit ganzjährigem Liegeplatz Jahresbeitrag – EURO 40,00
Bootsplatz monatlich:
Kajak Gr.I – EURO 3,50
Kajak Gr.II – EURO 4,00
Kajak Gr.III + 2er Kajak – EURO 4,50
Bootsplatz monatlich: pro Kanadier für Lagerung (vor 2011: EURO 7,50) ab 2011 – EURO 10,00 - Karateabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 10,50
- Judo- und JuJutsu Abteilungsbeitrag – EURO 9,00
- Tischtennisabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 6,00
- Turnabteilung
Abteilungsbeitrag I – EURO 9,00
Abteilungsbeitrag II – EURO 16,00
Sonderbeitrag Eltern-Kind-Turnen
ein Erwachsener/ein Kind bis zum 5. Lebensjahr) – EURO 18,00
– jedes weitere Kind Eltern-Kind-Turnen bis zum 5. Lebensjahr – EURO 5,00
– Sonderaufnahmegebühr (reduziert) Eltern-Kind-Turnen – EURO 15,00 - Volleyballabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 6,00
- Sonderbereich Rehasport
Diabetes Grundbeitrag entfällt – EURO 21,00
Orthopädie Grundbeitrag entfällt – EURO 24,00
Herzsport Grundbeitrag entfällt – EURO 25,00
Für Kurs- und Sonderprogramme fallen ggf. separate Gebühren an.
Die Kosten für die jeweiligen Kurse sind über die VfL93 Geschäftsstelle zu erfragen.
Beitragsordnung ist gültig ab 01.07.2025
