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Beitragsordnung

Sommerfest xxxx

Beitragsordnung (Auszug) des VfL93 HH e.V.


Die Beitragsordnung kann hier heruntergeladen werden.

Überblick monatliche Beiträge

Grundbeitrag

Erwachsene: 9,50 Euro

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: 4,50 Euro

Zusätzliche Spartenbeiträge

Badminton: 10,50 Euro

Fußball Erwachsene: 10,00 Euro

Fußball Kinder/Jugend: 8,00 Euro

Kanu Erwachsene: 8,00 Euro

Kanu Kinder/Jugend: 6,00 Euro

Karate: 9,50 Euro

Judo und JuJutsu: 9,00 Euro

Tischtennis: 6,00 Euro

Turnen/Fitness/Gymnastik (Turnabteilung): 9,00 Euro

Yoga/Pilates (Turnabteilung): 16,00 Euro
Hinweis: ehemals Beitrag Gesundheitssport

Volleyball: 6,00 Euro

Aufnahmegebühren, Abteilungszuschläge und Sonderfälle bitte der Beitragsordnung entnehmen.

§ 1  Beitragszahlung

1. Beiträge sind Monatsbeiträge und Quartalsweise im Voraus zu zahlen.
 
2. Mit der Aufnahme ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Zusätzlich kann es für einzelne Abteilungen Sonder-Aufnahmegebühren geben.
 
3. Die Zahlung der Beiträge soll durch Teilnahme am Lastschriftverfahren 
erfolgen (Bankeinzug).
 
3.1. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, können auf Antrag den Beitrag durch Überweisung oder Bareinzahlung entrichten. Erfolgt die Zahlung des Beitrages nicht durch Teilnahme am Bankeinzugsverfahren, wird ein Verwaltungskostenzuschlag (als Monatspauschale) zur Deckung des erhöhten Verwaltungsaufwandes erhoben.
 
3.2. In der Mitte jedes laufenden Quartals (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) eines jeden Jahres erfolgt in der Regel der Lastschrifteinzug der fälligen Beiträge. Erstbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen können auch außerhalb dieser Zeitpunkte jeweils zum Monatsanfang abgebucht werden.
 
§ 2  Zusammensetzung des Vereinsbeitrages (Beitragsarten)
    1. Der Vereinsbeitrag setzt sich zusammen aus 
a) dem, ggf. ermäßigten, Grundbeitrag  
b) dem/den Abteilungsbeitrag/-beiträgen sowie 
c) ggf. Abteilungszuschlägen. 
In den Fällen des § 4 Pkt. 2.5. und 2.6. fällt nur der ermäßigte Grundbeitrag an.
    2. Über die Beitragsarten und die Höhe der Grundbeiträge beschließt der Gesamtvorstand. Die Abteilungen beschließen über die Abteilungsbeiträge und -zuschläge.
§ 3  Grundbeitrag
Mitglieder zahlen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr den Grundbeitrag I. 
 
§ 4  Ermäßigte Grundbeiträge

1. Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen den Grundbeitrag II.

2. Auf Antrag gibt es für folgende Gruppen ermäßigte Grundbeiträge:

2.1. Mitglieder in der Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausbildungsbeitrag)

2.2. Mitglieder im ‚freiwilligen Wehrdienst‘ oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) (Sozialbeitrag)

2.3. Mitglieder, die Arbeitslosengeld II beziehen (Sozialbeitrag)

2.4. Familienbeitrag, mit den Stufen I – IV (Der Familienbeitrag kann nur bei mindestens zwei Angehörigen (1 Erwachsener und 1 Kind, oder höchstens 2 Erwachsene und Kind/er) eingesetzt werden. Dies gilt auch für Lebensgemeinschaften mit Kind/ern. In jedem Fall muss die Postanschrift gleich sein und die Beitragszahlung, per erteilter Lastschrifterlaubnis, für den Familienbeitrag über ein Girokonto für den Familienbeitrag erfolgen)
Bedingung: Lastschriftverfahren über ein Girokonto für die ganze Familie.
F I: zwei Erwachsene und 1 Kind unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend; 
F II: zwei Erwachsene und 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;
F III: ein Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend; 
F IV: ein Erwachsener und 2 oder mehr Kinder unter 18 Jahren, im selben Haushalt lebend;

2.5. Mitglieder die den Verein fördern möchten und nicht am aktiven Sportbetrieb teilnehmen (Vereinsförderbeitrag)

2.6. Es besteht auf besonderen Antrag die Möglichkeit einer vorübergehend ruhenden Mitgliedschaft, die ab 6 Monaten erteilt werden kann.

§ 5  Abteilungsbeiträge und -zuschläge
    1. Die Abteilungen können über ihre Abteilungsbeiträge entscheiden (Ausnahme siehe § 5 Pkt.2) und sind berechtigt zusätzliche Abteilungszuschläge zu beschließen. Diese können, per entsprechendem Beschluss, jeweils zum nächst folgenden Quartal geändert werden. Abteilungsbeiträge bedürfen vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den Gesamtvorstand; Zuschläge der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.
    2. Der Gesamtvorstand ist berechtigt für alle oder einzelne Abteilungen einen oder mehrere Mindestabteilungsbeiträge festzulegen.
    3. Die Abteilungen sind berechtigt Sonderbeiträge, Sonderaufnahmegebühren sowie pauschale Kursgebühren für Abteilungsangebote einzuführen. Diese bedürfen vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand.
    4. Die Abteilungen sind berechtigt, einzelne Mitglieder beitragsfrei zu stellen. Ein entsprechender Antrag muss, einschließlich der Begründung, dem geschäftsführenden Vorstand vorgelegt und von diesem genehmigt werden. 
§ 6  Antrags- und Nachweispflicht für ermäßigte Beiträge
    1. Alle Beitragsermäßigungen sind schriftlich zu beantragen. Dem schriftlichen Antrag sind entsprechende Nachweise (Schul-, Arbeitsamt- und Studienbescheinigung etc.) beizufügen.
    2. Das Fortbestehen des Vorliegens der Voraussetzungen für den Ausbil-dungs- und Sozialbeitrag ist von den Mitgliedern unaufgefordert mindestens jährlich, bzw. Ausbildungszeit bezogen nachzuweisen. Andernfalls ist der nicht ermäßigte Grundbeitrag fällig.
    3. Ermäßigte Beiträge gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 01. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
§ 7  Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen
Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen neben dem für sie gültigen Grundbeitrag, die jeweiligen Abteilungsbeiträge (zzgl. eventueller Abteilungszuschläge).
 
§ 8  Beitragsänderung
Die Grundbeiträge können, per entsprechendem Beschluss des Gesamtvor-stands, jeweils zum 01.01. oder 01.07. eines jeden Jahres geändert werden.
 
§ 9  Sonderregelungen des geschäftsführenden Vorstandes
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, in besonderen (sozialen) Härtefällen Sonderregelungen für die Reduzierung von Beitragszahlungen zu treffen.
 
§  10 Ehrenmitglieder
Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind auf Antrag beitragsfrei.
 
 
 
 

Mitgliedsbeiträge

1. Aufnahmegebühren

a) Einzelaufnahme Erwachsene – EURO 15,00
b) Einzelaufnahme Kinder/Jugendliche – EURO 10,00
c) Aufnahme 1 Erw. plus 1 Kind – EURO 15,00
d) Aufnahme von Ehepaaren u. Familien – EURO 20,00
 

2. Verwaltungskostenzuschlag

für Rechnungszahler – EURO 3,00
für Rücklastschriften / Rückläufer (inkl. Bankgebühren) – EURO 10,00
Mahngebühren – EURO 8,00

3. Grundbeitrag I    Erwachsene – EURO 9,50
     Grundbeitrag II   Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – EURO 4,50

4. Ermäßigte Grundbeiträge (hier ist immer ein Antrag erforderlich)

Ausbildungsbeitrag (nur bis 25 Jahre) (Antrag erf.) – EURO 5,00
Sozialbeitrag (Antrag erforderlich) – EURO 1,00
F I  (Antrag erf.)                  F II  (Antrag erf.) – EURO 18,00 /19,00
F III  (Antrag erf.)                F IV  (Antrag erf.) – EURO 9,50 /10,50
Ruhende Mitgliedschaft (Antrag erforderlich) – EURO 3,50
Vereinsfördermitgliedschaft (nicht aktiv am Sport teilnehmend) – EURO 6,50

5. Der Mindestbeitrag für eine Abteilung beträgt – EURO 6,00

6. Sonderregelungen der Abteilungen

  1. Badmintonabteilung
    Abteilungsbeitrag (inkl. Ballgeld) – EURO 10,50
  2. Fußballabteilung
    Aufnahmegebühr – EURO 10,00
    Zuschuss Trikots Jugend (einmalig bei Aufnahme) – EURO 20,00
    Abteilungsbeitrag Herren – EURO 10,00
    Abteilungsbeitrag Jugend – EURO 8,00
  3. Kanusportabteilung
    Abteilungsbeitrag für Erw. – EURO 8,00
    Abteilungsbeitrag für Kinder/Jugendliche: – EURO 6,00
    Zusätzliche Aufnahmegebühr für Erwachsene – EURO 20,00
    Bootshausumlage für Erwachsene Jahresbeitrag – EURO 60,00
    Bootshausumlage für Erwachsene mit ganzjährigem Liegeplatz Jahresbeitrag – EURO 40,00
    Bootsplatz monatlich:
    Kajak Gr.I – EURO 3,50
    Kajak Gr.II – EURO 4,00
    Kajak Gr.III + 2er Kajak – EURO 4,50
    Bootsplatz monatlich: pro Kanadier für Lagerung (vor 2011: EURO 7,50) ab 2011 – EURO 10,00
  4. Karateabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 9,50
  5. Judo- und JuJutsu Abteilungsbeitrag – EURO 9,00
  6. Tischtennisabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 6,00
  7. Turnabteilung
    Abteilungsbeitrag Turnen/Fitness/Gymnastik – EURO 9,00
    Abteilungsbeitrag Pilates/QiGong/Tai Chi/Yoga (ehemals Gesundheitssport) – EURO 16,00
    Sonderbeitrag Eltern-Kind-Turnen (ein Erwachsener/ein Kind bis zum 5. Lebensjahr) – EURO 18,00
    – jedes weitere Kind Eltern-Kind-Turnen bis zum 5. Lebensjahr – EURO 5,00
    – Sonderaufnahmegebühr (reduziert) Eltern-Kind-Turnen – EURO 15,00
  8. Volleyballabteilung Abteilungsbeitrag – EURO 6,00
  9. Sonderbereich Rehasport
    a) Diabetes Grundbeitrag entfällt – EURO 21,00
    b) Orthopädie Grundbeitrag entfällt – EURO 24,00
    c) Herzsport Grundbeitrag entfällt – EURO 25,00


Für Kurs- und Sonderprogramme fallen ggf. separate Gebühren an.
Die Kosten für die jeweiligen Kurse sind über die VfL93 Geschäftsstelle zu erfragen.

Beitragsordnung ist gültig ab 01.07.2023

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Kanusport im VfL93

Mitten in Hamburg und doch mitten im Grünen zu sein und durch die schönsten Kanälen und auf der Außenalster zu paddeln, ausgehend von unserem zentralen Bootshaus in Barmbek – was gibt es Schöneres? Vieles – die Nord- und Ostsee, eine Tour durch wildes Wasser oder auf internationalen Gewässern in Schweden oder Italien … um nur einige zu nennen …

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Scilicet minus beate vivebat dictator noster qui Samnitium legatos audiit cum vilissimum cibum in foco ipse manu sua versaret, illa qua iam saepe hostem percusserat laureamque in Capitolini Iovis gremio reposuerat, quam Apicuius nostra memoria vixit, qui, in ea urbe, ex qua aliquando philosophi velut corruptores iuventutis abire iussi sunt, scientiam popinae professus.

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Apicuius nostra memoria vixit, qui, in ea urbe, ex qua aliquando philosophi velut corruptores iuventutis abire iussi sunt, scientiam popinae professus. Scilicet minus beate vivebat dictator noster qui Samnitium legatos audiit cum vilissimum cibum in foco ipse manu sua versaret, illa qua iam saepe hostem percusserat laureamque in Capitolini Iovis gremio reposuerat.

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