Ehrenordnung
Die Ehrenordnung des VfL93 Hamburg e.V. kann hier heruntergeladen werden.
§ 1 Ehrungen
Bei besonderen Anlässen kann der VfL93 Mitglieder und besonders um den Verein verdiente Personen für ihre Leistungen auf verschiedene Weise ehren. Diese werden nachstehend benannt:
§ 2 Silberne Verdienstnadel
Die silberne Verdienstnadel wird überreicht für
• besondere sportliche Erfolge
• besondere Verdienste um den Verein
• besonderen Verdienst um den Sport
• besondere Verdienste um den Verein
• besonderen Verdienst um den Sport
Besondere Verdienste können beispielsweise sein, wenn ein Sportler / eine Sportlerin mindestens eine Deutsche Meisterschaft gewonnen hat oder gleichwertige sportliche Erfolge erzielt hat (wie beispielsweise mehrfache regionale Meisterschaften) oder wenn ein Mitglied mehr als sieben Jahre in erheblichem Maße ehrenamtliche Mitarbeit im Verein geleistet hat.
§ 3 Goldene Verdienstnadel
Die goldene Verdienstnadel wird überreicht für
• hervorragende sportliche Erfolge
• hervorragende Verdienste um die Förderung des Vereins
• hervorragende Verdienste um die Förderung des Sports
• hervorragende Verdienste um die Förderung des Vereins
• hervorragende Verdienste um die Förderung des Sports
Hervorragende Verdienste können beispielsweise sein, wenn ein Sportler / eine Sportlerin sportliche Erfolge von ganz überragender Bedeutung erzielt hat, beispielsweise eine Welt- oder Europameisterschaft gewonnen hat oder ein Mitglied mehr als 15 Jahre in ganz erheblichem Maße ehrenamtliche Mitarbeit im Verein (über die eigene Abteilung hinaus) geleistet hat.
§ 4 Silberne Treuenadel
Die silberne Treuenadel wird überreicht nach 25-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft im Verein.
Silberne Treuenadeln werden grundsätzlich im Jahr nach Erreichung vergeben.
Silberne Treuenadeln werden grundsätzlich im Jahr nach Erreichung vergeben.
§ 5 Goldene Treuenadel
Die goldene Treuenadel wird überreicht nach 50-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft im Verein.
Goldene Treuenadeln werden grundsätzlich im Jahr nach Erreichung vergeben.
Goldene Treuenadeln werden grundsätzlich im Jahr nach Erreichung vergeben.
§ 6 Zusätzliche Ehrungen
Außerdem kann der Verein zusätzlich durch eine Urkunde ehren für
• jede weiteren zehn Jahre Mitgliedschaft über die 50-jährige hinaus
und
• weitere oder andere besondere Leistungen für den VfL93.
und
• weitere oder andere besondere Leistungen für den VfL93.
§ 7 Vorschlagsrecht und Form der Ehrungen
Zu ehrende Mitglieder werden von den Abteilungen (i. d. R. über die Abteilungsleitungen) und/oder dem geschäftsführenden Vorstand/Vorstand dem Ältestenrat vorgeschlagen, dieser wird in Absprache mit dem Vorstand über die zu Ehrenden und die Form der Ehrung beschließen.
§ 8 Ehrenmitgliedschaft
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt, nach Vorschlag des Ältestenrats, durch den Gesamtvorstand.
Hierzu muss ein begründeter Antrag vorliegen. Voraussetzungen können sein:
Hierzu muss ein begründeter Antrag vorliegen. Voraussetzungen können sein:
• Besonderer über die normale Mitgliedschaft hinaus gehender langjähriger und wiederholter Einsatz für den Verein
• Besonderer über das normale Ehrenamt hinaus gehender langjähriger und wiederholter Einsatz für den Verein
• Besonderer über das normale Ehrenamt hinaus gehender langjähriger und wiederholter Einsatz für den Verein
§ 9 Ehrenvorsitzende/r
Der Ältestenrat kann Vorschläge zur Ernennung eines/r Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit gegenüber der Delegiertenversammlung einbringen. Voraussetzung ist:
• Ein vorheriges Vorsitzendenamt im geschäftsführenden Vorstand über mehrere Wahlperioden hinaus.
• Über die Erwartung in das Amt hinaus gehender allgemein anerkannter Einsatz für den Verein.
• Das Amt eines/r Vorsitzenden muss vorab beendet sein.
• Es kann immer nur eine/n Ehrenvorsitzende/n geben.
• Über die Erwartung in das Amt hinaus gehender allgemein anerkannter Einsatz für den Verein.
• Das Amt eines/r Vorsitzenden muss vorab beendet sein.
• Es kann immer nur eine/n Ehrenvorsitzende/n geben.
§ 10 Entzug einer Ehrung oder Auszeichnung des Vereins
Erweist sich ein/e Träger/in einer Auszeichnung dieser Ehrung nicht würdig (z.B. durch vereinsschädigendes Verhalten), kann diese nach gemeinsamer Abstimmung von Vorstand und Ältestenrat dieser Person wieder entzogen werden.
§ 11 Ehrenamtsempfang
Der Verein veranstaltet für durchzuführende Ehrungen einen Ehrenamtsempfang zur Würdigung
und Anerkennung des unverzichtbaren Engagements seiner ehrenamtlichen Mitglieder. Eingeladen werden die aktuell zu ehrenden und aktiven Ehrenamtlichen sowie Mitglieder mit besonderen Verdiensten um den Verein. Der Empfang, dessen genauer Termin und Ablauf vom Ältestenrat und Vorstand festgelegt wird, dient dem Dank, der Gemeinschaftspflege und der Hervorhebung des ehrenamtlichen Beitrags zum Vereinsleben.
§ 12 Kosten
Die anfallenden Kosten für die Ehrungen und die Ehrungsveranstaltung trägt der Gesamtverein.
§ 13 Ehrenbuch
Alle geehrten Personen werden in einem Ehrenbuch des Vereins eingetragen.
